Es hat sich viel getan. Seit Anfang 2023 gelten neue Steuerregeln für Photovoltaikanlagen. Die neue PV Steuer soll vor allem private Anlagenbetreiber entlasten.

Die meisten Anlagenbetreiber zahlen auf Ihre Einahmen und Stromentnahmen keine Einkommensteuer mehr. Diese Regelung gilt selbst für einige gewerbliche Betreiber.

Unter die Steuerbefreiung fallen folgende Anlagen:

  • Alle Anlagen bis 30 kWp
  • Anlagen bis insgesamt 100 kWp auf Mehrfamilienhäusern mit maximal 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Dabei muss die Immobilien überwiegend Wohnzwecken dienen.

Der Nachteil: Mit der neuen Steuerreglung fallen auch die Abschreibungsmöglichkeiten weg.

Die Umsatzsteuer

Die Anlagen werden auch weiterhin mit Umsatzsteuer verkauft. Allerdings beträgt die Umsatzsteuer ab dem 01.01.2023 in vielen Fällen 0 Prozent.

Die Stromverkäufe an Mieter wie auch die Einspeisevergütung unterliegt weiterhin der Regelbesteuerung.

Die reduzierte Umsatzsteuer gilt für folgende Anlagen

  • Anlagen bis 30 kWp
  • Anlagen, welche auf oder in der nähe von Wohnungen installiert werden
  • Anlagen, welche auf oder in der nähe von Wohnungen installiert werden, die für Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden

Die Umsatzsteuer von 0 Prozent gilt für:

  • Die Lieferung
  • Installation von Solarmodulen
  • für den Betrieb wesentliche Komponenten
  • Speicher, sofern dieser mit der Solaranlage benutzt wird

Wichtig: Der Installateur muss die Anlage direkt an den Betreiber liefern.

Disclaimer: Diese Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengetragen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit. Bei Fragen zu allen Steuerthemen fragen Sie Ihren Steuerberater.

Quelle : https://www.notion.so/PV-Steuer-2023-97cb298145f043f5a836a461a8c53a1e?pvs=4#d98852e3cdc14f85af66b76d9efe9239