EEG 2023 - Was kommt?

Allgemeines

Der Ausbau erneuerbarer Energie als von „überragendem öffentlichenInteresse“ und wichtig für die „öffentliche Sicherheit“ verankert.(§2 EEG). Dadurch soll der Planungsprozess erleichtert werden. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Informationen für private Photovoltaikbesitzer vermittelt.

Was sind die Ziele? 

-      Schrittweise Anhebung der Zubauziele für Photovoltaik bis 2026 auf 22 GW / Jahr

-      Ziel für die installierte Leistung für 2030von 60 GW auf 215 GW angehoben.

-      Anteil am Strommix bis 2030 soll von 10%auf 30% angehoben werden.

-      Die EEG Umlage entfällt seit dem 1.7.2022

Einspeisevergütung

Was neu ist: Es wird zwischen Voll - und Überschussanlagen unterschieden.

Dabei ist ein Wechsel jederzeit möglich. Die Messkonzepte müssen beachtet werden 

Vergütung  bei Überschusseinspeisung

bis  10 kWp

8,6 Cent

bis  40 kWp

7,5 Cent

bis 100  kWp

6,2 Cent

bis 300  kWp

6,2 Cent

bis 750  kWp

6,2 Cent

Vergütung  bei Volleinspeisung

bis  10 kWp

13,4 Cent

bis  40 kWp

11,3 Cent

bis 100  kWp

11,3 Cent

bis 300  kWp

9,4 Cent

bis 750  kWp

6,2 Cent

Wichtig: Die neuen Vergütungssätze gelten erst mit Bekanntmachung im Amtsblatt. Bisher noch unklar wann. 

-      Die Degression der Vergütungssätze wird bis zum Jahr2024 ausgesetzt. Danach erfolgt sie halbjährlich.

-      Die Anmeldung von zwei Anlagen sind nun auf einem Dach möglich. Beispiel: Eine Anlage für die Volleinspeisung und eine Anlage für die Überschusseinspeisung. Nicht mehr notwendig 12 Monate zu warten.

 

Abbau bürokratischer und technischer Hindernisse

-      Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung für Anlagen< 25 kWp. Ist im Amtsblatt noch nicht veröffentlicht.

-      Befreiung von Ertrag – und Gewerbesteuer soll von 10 auf 30 kWp angehoben werden. Umsetzung muss erst noch geprüft werden.

-      Netzanschluss und die Übermittlung aller Unterlagen soll künftig über ein Webportal möglich sein.

-      Bei Photovoltaikanlagen bis 30 kWp muss der Netzbetreiber nur noch in Ausnahmefällen anwesend sein.

-      Photovoltaikanlagen im Garten bei zum beispielweise denkmalgeschützte Gebäuden (maximal 20 kWp. Maximal Grundfläche Wohngebäude)

 

Quellen:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2022/0301-0400/315-22.pdf?__blob=publicationFile&v=1
https://www.pv-magazine.de/2022/07/06/osterpaket-verguetung-rauf-buerokratie-runter-netzanschluss-digital-ausschreibungsvolumen-dynamisch/

https://www.pv-magazine.de/2022/07/08/osterpaket-vom-bundesrat-verabschiedet-die-branche-reagiert-mit-viel-lob-und-ein-bisschen-kritik/

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw27-de-energie-902620

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energiewende-bundestag-beschliesst-booster-fuer-erneuerbare-energie-und-kippt-oekostrom-ziel-fuer-2035/28487532.html

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/energiewende-bundestag-beschliesst-gesetze-zum-beschleunigten-oekostrom-ausbau/28487738.html

https://www.heise.de/news/Osterpaket-E-Fahrzeuge-koennen-kuenftig-als-Stromspeicher-genutzt-werden-7167591.html

https://www.klimareporter.de/strom/kanzler-verteidigt-ende-der-erneuerbaren-foerderung

https://www.wegatech.de/ratgeber/eeg-2023/

https://www.enerix.de/blog/artikel/eeg-osterpaket/

https://stiftung-umweltenergierecht.de/wp-content/uploads/2022/04/EEG-spezial-28.4.2022.pdf